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Jahreshauptversammlung2020 mit Vorstandswahl
15. August 2020 @ 10:30 - 12:30
Liebe Freunde,
hiermit laden wir Euch ein zur bereits mit den Mails vom 12.07. und 26.07. angekündigten Jahreshauptversammlung des Freundeskreises Sammlung de Weryha.
Sie findet – wegen der besonderen Vorschriften und Auflagen für Veranstaltungen in Coronazeiten an ungewohntem Ort – statt am
Samstag, den 15. August 2020 um 10.30 Uhr
im SPD-Kreishaus, Vierlandenstraße 27, 21029 Hamburg.
Damit wir den Saal entsprechend „bestuhlen und betischen“ können, bitten wir um Anmeldung entweder bei Christel oder bei Werner Omniczynski (werneromni@aol.com).
Im letzten Jahr wurde gefordert, die Jahreshauptversammlung künftig – entsprechend der Regelung in der Vereinssatzung – im zweiten Jahresquartal stattfinden zu lassen. Wir wollten dieser Forderung auch nachkommen und hatten die JHV für den 6.6.20 geplant. Unter den bis Ende Juni geltenden Corona-Vorschriften hätten wir das aber nicht sinnvoll realisieren können. Jetzt wollen wir die seit am 1.7. geltenden Regelungen ausnutzen und die JHV – etwas verspätet – durchführen.
Nach unserer Satzung ist der im November 2018 gewählte Vorstand auf zwei Jahre gewählt. Die zwei Jahre sind zwar noch nicht herum, aber erst im nächsten Jahr neu zu wählen, würde die Amtsdauer unzulässig verlängern. Deshalb müssen wir bei dieser JHV den Vorstand neu wählen.
Die vorgeschlagene Tagesordnung ist also recht umfangreich:
- Begrüßung und Eröffnung
- Feststellung der fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit
- Verabschiedung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2019 (schon am 23.12.19 verschickt – zur Erinnerung siehe Anlage)
- Bericht des Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwarts
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache zu den Punkten 5,6 und 7
- Entlastung des Vorstands
- Entlastung des Kassenwarts
- Vorstandswahlen
11.1. Kandidatenvorschläge
11.2. Beschluss über die Anzahl der Beisitzer im Vorstand
11.3. Wahl einer/s Vorsitzenden
11.4. Wahl einer/s stellv. Vorsitzenden
11.5. Wahl einer/s Kassenwartin/s
11.6. Wahl der Beisitzer/innen
11.7. Wahl der Kassenprüfer/innen
- Jans Aktivitäten
- Vereinsaktivitäten
- Anträge
- Termine
- Verschiedenes
Der Vorstand bittet Euch, Anträge an die Jahreshauptversammlung (TOP 14) bis Dienstag, den 11. August bei uns einzureichen. Dann können sie vor der JHV noch an die Mitglieder verschickt werden.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und verbleiben
mit herzlichen Grüßen
Dr. Christel Oldenburg und Werner Omniczynski
P.S. Wir werden weder Kekse o.ä. noch Getränke bereitstellen (können). Eigene Getränke (z.B. Thermobecher, Thermosflaschen) dürfen genutzt werden.
Eine Maskenpflicht besteht nicht. Das Tragen einer Maske ist natürlich zulässig, wobei das Reden mit Maske bei der Größe des Raums aber nicht besonders sinnvoll ist.
Wir sind zur Kontaktdatenerhebung nach § 7 der Hamburger Allgemeinverfügung verpflichtet:
- 7 Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten
(1) Soweit in dieser Verordnung zum Zweck der behördlichen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten eine Pflicht zur Erfassung und Speicherung der Kontaktdaten anwesender Personen (Kontaktdatenerhebung) vorgeschrieben ist, gilt Folgendes:
- als Kontaktdaten sind der Name, die Wohnanschrift und eine Telefonnummer zu erfassen,
- die Kontaktdaten sind unter Angabe des Datums und der Uhrzeit der Eintragung in Textform zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren (Aufbewahrungsfrist); dabei ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Kontaktdaten erlangen können,
- die Kontaktdaten sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen,
- die Aufzeichnungen der Kontaktdaten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen oder zu vernichten,
- die Verwendung der Kontaktdaten zu anderen als den in dieser Vorschrift genannten Zwecken sowie deren Weitergabe an unbefugte Dritte sind untersagt.
(2) Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung, der Gewerberäume, der Geschäftsräume, der Gaststätte, des Beherbergungsbetriebes oder des Ladenlokals oder von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.